Verfasst von xaverl - Kategorie: Allgemeines und Sonstiges, Politik
Die nächste Wahl unser/er/es Bundespräsident/in/en findet am 23. Mai 2009 statt.
Xaverl: Mir derfa do net mitwähln weil mir koa Großkopferte net san. I hob im Internet und im Grundgsetz nochegschaut und jetza woas i a worum.
Übersetzung: Wir dürfen da aber nicht mitwählen weil wir keine Auserwählten sind. Ich habe mich im Internet und im Grundgesetz schlau gemacht und nun bin ich aufgeklärt.

Im Grundgesetz Artikel 54/1 steht: Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.
Wikipedia beschreibt die Demokratie wie folgt: Zunächst bezeichnete man Demokratie im antiken Griechenland als die direkte Volksherrschaft. Unter Volk verstand man unter damaliger Auffassung einen sehr eng gefassten Begriff, der nur einer bestimmten Gruppe von Bürgern politische Partizipationsrechte einräumte.
Folgerung:
Xaverl: Des is heit a no a so. Und weil mia koane Großkopfertn net san derfa mia a net wäihn. De Großkopfertn san de Bundesversammlung. Habts as kapiert?
Übersetzung: Da hat sich nicht viel geändert. Und weil wir kleinen Bürger aber nicht zur bestimmten, auserwählten Gruppe von Bürgern gehören, dürfen wir auch nicht mitwählen. Diese auserwählte Gruppe nennt sich heute Bundesversammlung. Ist die Erklärung vollständig?
Heinz Vogl: Man kann natürlich diese Erklärung anzweifeln. Aber unser Wahlrecht ist wirklich sehr beschränkt.
- Den Bundestag dürfen wir nur aus einer uns vorgelegten Auswahl (Wahlliste) wählen. Grundgesetz Artikel 38
- Den Bundeskanzler dürfen wir nicht wählen. Die Wahl erfolgt durch den Bundestag. Grundgesetz Artikel 63
- Den Bundespräsidenten dürfen wir auch nicht wählen. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung. Grundgesetz Artikel 54

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