Ich berichtete bereits am 11. Dez. 2011 unter dem Titel
Kehren und Räumen der Wohnwege” über dieses Thema mit einem aktuellen Fallbeispiel. Hier bringe ich einen Ausriss aus der Website der Stadt Regensburg.
Und so sieht die Wirklichkeit aus. Es besteht ein Räumplan nachdem jede Wohneinheit turnusgemäß an die Reihe kommt. Laut Vertrag „Bestellung von Grunddienstbarkeiten“ und „BGB“ wäre Hausnr. 24 in der 6. Woche an der Reihe.
Hausnr. 24 müsste den gesamten Weg nach vorne räumen, da die Nutzer die Wege auch unterhalten müssen. Der Besitzer von Hausnr. 24 lehnt dies ab. Er ist nicht Besitzer der Wohnstraße, er benützt sie ja nur. Und der Besitzer soll gefälligst seinen Weg auch selbst räumen. Das Gesetz und der Vertrag ist für ihn nicht gültig.
Und so sieht der Wohnweg dann aus. Ich werde weiter berichten.





4 Kommentare »